ZIEGEL KÖNIG · RECHTLICHE INFORMATIONEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Produkte, Lieferungen und Leistungen der ZK Vertriebs GmbH. Diese Bedingungen gelten für den Online-Shop, das Partnerportal und den Direktvertrieb an Privat- und Gewerbekunden, sofern Vertragspartnerin die ZK Vertriebs GmbH ist.
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen der ZK Vertriebs GmbH, insbesondere für den Verkauf und die Lieferung von Universal-PV-Blechziegeln, Blechersatzziegeln, Ersatzplatten, ZK RS, ZK Biberschwanz, Zubehör, Werkzeugen, Befestigungs- und Dichtmaterialien sowie für damit zusammenhängende Beratung, Sonderanfertigung, Schulung, Logistik und sonstige Dienstleistungen.
1.2Die ZK Vertriebs GmbH tritt insbesondere unter der Marke „Ziegel-König“ auf. Vertragspartnerin ist ausschließlich die ZK Vertriebs GmbH, sofern sie im Angebot, in der Auftragsbestätigung, im Online-Shop oder auf der Rechnung als Verkäuferin ausgewiesen ist. Hersteller-, Marken- oder Produktbezeichnungen Dritter bezeichnen ausschließlich die Kompatibilität oder den Verwendungszweck und begründen keine gesellschaftsrechtliche oder vertriebliche Verbindung.
1.3„Kunde“ ist jede natürliche oder juristische Person, die mit der ZK Vertriebs GmbH einen Vertrag schließt. „Verbraucher“ ist ein Kunde, für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört. „Unternehmer“ ist ein Kunde, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Wiederverkäufer, Großhändler, Montageunternehmen, Dachdecker, Spengler, Elektriker, Solarteure und sonstige Fachbetriebe gelten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit als Unternehmer.
1.4Für Verbraucher gelten zwingende Bestimmungen, insbesondere des KSchG, VGG, FAGG und ABGB, uneingeschränkt. Soweit eine Bestimmung dieser AGB gegenüber Verbrauchern unzulässig ist, wird sie ihnen gegenüber nicht angewendet; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
1.5Für Unternehmer gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäfte einer laufenden Geschäftsbeziehung, sobald sie bei Beginn der Geschäftsbeziehung einbezogen wurden. Für Verbraucher gilt ausschließlich die vor Vertragsabschluss bereitgestellte Fassung.
1.6Montage-, Verarbeitungs-, Pflege-, Sicherheits- und Produktunterlagen in der bei Vertragsabschluss aktuellen Fassung sind Bestandteil des Vertrags, soweit sie dem Kunden vor oder spätestens mit der Lieferung zur Verfügung gestellt werden und die konkrete Ware betreffen.
2. Vertragsunterlagen, Rangordnung und fremde Geschäftsbedingungen
2.1Vertragsbestandteile gelten in folgender Rangordnung: (a) ausdrücklich ausgehandelte Individualvereinbarungen, (b) Auftragsbestätigung der ZK Vertriebs GmbH, (c) angenommenes Angebot oder im Online-Shop dargestellte Bestellzusammenfassung, (d) konkrete Produkt- und Leistungsbeschreibung, (e) freigegebene Zeichnungen, Muster und Spezifikationen, (f) diese AGB, (g) produktbezogene Montage-, Verarbeitungs-, Pflege- und Sicherheitshinweise.
2.2Bei Widersprüchen geht die speziellere der allgemeineren Regelung und die höherrangige Vertragsunterlage der nachrangigen vor. Mengen, Varianten, Maße, Farben, Liefertermine, Kompatibilitäten und zusätzliche Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie in einer Vertragsunterlage konkret festgelegt sind.
2.3Allgemeine Geschäfts-, Einkaufs- oder Montagebedingungen des Kunden gelten nur, wenn die ZK Vertriebs GmbH ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt hat. Gegenüber Unternehmern bedarf diese Zustimmung der Textform. Die Lieferung, Rechnungslegung oder Annahme einer Zahlung stellt keine Zustimmung zu fremden Bedingungen dar.
2.4Kataloge, Preislisten, Website-Inhalte, Kompatibilitätslisten, Datenblätter, Videos, Berechnungsbeispiele und Werbemittel dienen der allgemeinen Information. Sie werden nur insoweit Vertragsinhalt, als dies nach zwingendem Recht vorgesehen ist oder im konkreten Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
2.5Der Kunde hat Auftragsbestätigung, Bestellzusammenfassung, Zeichnungen, Maße, Produktvariante, Farbe, Lieferadresse und Stückzahl unverzüglich zu prüfen und erkennbare Abweichungen ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern werden dadurch nicht eingeschränkt.
3. Vertretungsmacht, mündliche Abreden und Beweissicherung
3.1Die ZK Vertriebs GmbH legt aus Gründen der Rechtssicherheit und Beweissicherung Wert darauf, dass der vollständige Vertragsinhalt sowie alle Änderungen, Zusatzaufträge, Preisnachlässe, Terminabreden, Garantien und Nebenabreden in der Auftragsbestätigung oder einem Nachtrag dokumentiert werden. Der Kunde soll behauptete mündliche Zusagen unverzüglich unter Angabe der erklärenden Person, des Datums und des genauen Inhalts an [email protected] zur Bestätigung übermitteln.
3.2Zur Vereinbarung oder Änderung von Preisen, Rabatten, Zahlungszielen, Skonti, Fixterminen, Vertragsstrafen, Garantien, zugesicherten technischen Eigenschaften, Haftungsübernahmen, Vergleichen, Forderungsverzichten oder Vertragsaufhebungen sind ausschließlich Geschäftsführer, eingetragene Prokuristen oder für den konkreten Einzelfall ausdrücklich bevollmächtigte Personen berechtigt.
3.3Verkäufer, Außendienstmitarbeiter, Handelsvertreter, Vertriebspartner, Lager-, Versand- und Servicemitarbeiter, technische Berater sowie selbständige Montage- oder Kooperationspartner besitzen ohne ausdrückliche Einzelvollmacht keine Befugnis, von Angebot, Auftragsbestätigung, Produktunterlagen oder diesen AGB abweichende Zusagen zu erteilen.
3.4Technische Auskünfte, Anwendungsempfehlungen oder Abstimmungen ändern den Vertrag nicht automatisch. Sie ersetzen insbesondere keine objektspezifische Planung, Statik, Dachbeurteilung oder Freigabe durch einen hierzu befugten Fachbetrieb.
3.5Gegenüber Verbrauchern bezwecken die vorstehenden Bestimmungen keinen Ausschluss der Rechtswirksamkeit formloser Erklärungen der ZK Vertriebs GmbH oder ihrer Vertreter. § 10 KSchG und sonstiges zwingendes Recht bleiben unberührt. Die Dokumentation wird ausschließlich zur Vermeidung von Beweisstreitigkeiten empfohlen.
3.6Nur gegenüber Unternehmern: Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sowie Garantien, Fixtermine, Vertragsstrafen, Haftungsübernahmen, Forderungsverzichte und ein Abgehen von vereinbarten Spezifikationen sind nur verbindlich, wenn sie von einem Geschäftsführer, Prokuristen oder einer nachweislich einzelbevollmächtigten Person in Textform bestätigt wurden.
3.7Nur gegenüber Unternehmern: Schweigen, die Entgegennahme von Zeichnungen oder Bestellungen, technische Beratung, die Versendung von Mustern, eine Teillieferung, die Ausstellung einer Rechnung oder die Unterzeichnung eines Lieferscheins gelten nicht als Bestätigung einer behaupteten Vertragsänderung.
3.8Nur gegenüber Unternehmern: Vom Unternehmer benannte Einkäufer, Bauleiter, Projektleiter oder sonstige Ansprechpartner gelten als zur Abgabe und Entgegennahme projektbezogener Erklärungen, zur Freigabe von Maßen und Ausführungsdetails sowie zur Bestellung üblicher Zusatzmengen bis zu 5 % des Nettoauftragswerts, höchstens EUR 2.500,00 netto, bevollmächtigt, sofern eine Beschränkung nicht vorab in Textform bekanntgegeben wurde.
4. Online-Shop, Angebote, Bestellungen und Vertragsabschluss
4.1Produktdarstellungen im Online-Shop sind grundsätzlich eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben, und noch kein verbindliches Angebot der ZK Vertriebs GmbH.
4.2Mit Betätigung der abschließenden Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Vor Abgabe kann er Eingabefehler über die im Shop bereitgestellten Korrekturfunktionen berichtigen.
4.3Nach Abgabe der Bestellung erhält der Kunde eine automatische Bestelleingangsbestätigung. Diese bestätigt ausschließlich den Eingang und ist noch keine Annahme des Vertragsangebots. Die ZK Vertriebs GmbH prüft die Bestellung intern. Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung der ZK Vertriebs GmbH zustande. Änderungen gegenüber der Bestellung werden vor Vertragsabschluss mit dem Kunden abgestimmt.
4.4Die ZK Vertriebs GmbH kann Bestellungen insbesondere bei offensichtlichen Preis- oder Produktfehlern, fehlender Verfügbarkeit, negativem Ergebnis gesetzlich zulässiger Betrugs- oder Bonitätsprüfungen, Exportbeschränkungen oder fehlender technischer Plausibilität ablehnen. Bereits erhaltene Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich rückerstattet.
4.5Direkte Angebote der ZK Vertriebs GmbH sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Kalendertage gültig. Gegenüber Unternehmern sind Angebote grundsätzlich freibleibend, soweit keine ausdrückliche Bindungsfrist genannt ist.
4.6Bestellungen von Unternehmern sind für 21 Kalendertage bindend. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung oder Ausführung durch die ZK Vertriebs GmbH zustande.
4.7Bei Bestellung über Handelsplattformen, Händler oder Vermittler ist nur der in den jeweiligen Vertragsunterlagen genannte Verkäufer Vertragspartner. Die ZK Vertriebs GmbH haftet nicht für selbständige Zusagen Dritter, soweit diese ihr nicht zurechenbar sind.
4.8Vertragssprache ist grundsätzlich Deutsch. Weitere Sprachfassungen dienen der Verständlichkeit. Nur gegenüber Unternehmern geht bei Widersprüchen die deutsche Fassung vor.
4.9Der Vertragstext wird nach Maßgabe der gesetzlichen Pflichten gespeichert. Der Kunde soll Auftragsbestätigung und Vertragsunterlagen selbst dauerhaft sichern.
4.10Die ZK Vertriebs GmbH ist berechtigt, zur Vertragserfüllung verbundene Unternehmen, Hersteller, Lieferanten, Logistikpartner und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
5. Produkte, Beschaffenheit, technische Angaben und öffentliche Aussagen
5.1Die geschuldete Beschaffenheit richtet sich vorrangig nach der konkreten Produktbeschreibung, dem Datenblatt, der bestätigten Variante und den ausdrücklich vereinbarten Spezifikationen.
5.2Angaben zu Kompatibilität, Tragfähigkeit, Wasserdurchlässigkeit, Brandverhalten, Dauerhaftigkeit, Material, Größe, Gewicht, Farbe und Verpackung beziehen sich auf die jeweilige Produktgeneration und die in den Unterlagen genannten Prüf- und Einsatzbedingungen.
5.3Der Begriff „universal“ bedeutet nicht, dass ein Produkt ohne Prüfung bei jedem Dachziegel, jeder Dachkonstruktion, Dachneigung, Schneelast, Windlast, Befestigung oder Umgebungsbedingung eingesetzt werden kann. Maßgeblich bleiben Kompatibilitätsliste, Abmessungen, Montageanleitung, Fachregeln und die Prüfung des konkreten Daches.
5.4Die Aussage, ein Produkt könne bestimmte Ziegeltypen ersetzen oder sei mit ihnen kompatibel, setzt voraus, dass der vorhandene Ziegel dem bezeichneten Modell und dessen maßgeblichen Abmessungen entspricht, nicht unzulässig verändert wurde und die konkreten Einbauverhältnisse fachgerecht geprüft werden.
5.5Bilder, Renderings und Muster können insbesondere aufgrund Bildschirmdarstellung, Lichtverhältnissen, Oberflächenstruktur und Produktionscharge von der tatsächlichen Farbe oder Optik abweichen. Bei Verbrauchern bleiben objektive und subjektive Anforderungen des VGG unberührt.
5.6Öffentliche Werbeaussagen Dritter, insbesondere von Händlern oder Installateuren, werden der ZK Vertriebs GmbH nur nach Maßgabe des zwingenden Rechts zugerechnet. Eigenmächtige Leistungs- oder Garantieversprechen eines Wiederverkäufers verpflichten die ZK Vertriebs GmbH nicht.
5.7CE-Kennzeichnung, Leistungserklärungen, Prüfberichte und technische Dokumente haben die gesetzlich und in ihnen selbst festgelegte Bedeutung. Sie stellen keine selbständige Haltbarkeits-, Dichtigkeits-, Ertrags- oder Lebensdauergarantie dar, sofern eine solche nicht ausdrücklich schriftlich als Garantie bezeichnet wird.
5.8Die ZK Vertriebs GmbH kann technische Verbesserungen und geringfügige Konstruktionsänderungen vornehmen, sofern die vereinbarte Funktion und Zumutbarkeit nicht beeinträchtigt werden. Bei Verbrauchern gilt dies nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen.
6. Beratung, Produktauswahl und Kompatibilitätsprüfung
6.1Eine Beratung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Angaben, Fotos, Maße, Ziegelbezeichnungen und Projektinformationen. Der Kunde hat diese vollständig und richtig zu übermitteln.
6.2Soweit keine ausdrückliche objektspezifische Planungsleistung vereinbart ist, schuldet die ZK Vertriebs GmbH keine Besichtigung, Aufmaßnahme, Statik, Wind- oder Schneelastberechnung, Dachplanung, bauphysikalische Prüfung, Entwässerungsplanung oder Genehmigungsprüfung.
6.3Der Kunde beziehungsweise der von ihm beauftragte Fachbetrieb hat vor Bestellung und Montage insbesondere Ziegeltyp, Hersteller, Modell, Decklänge, Deckbreite, Lattenabstand, Dachneigung, Überdeckung, Unterdach, Dachzustand, Tragfähigkeit, Materialverträglichkeit und örtliche Lastannahmen zu prüfen.
6.4Kompatibilitätslisten dienen der Vorauswahl. Bei älteren, beschädigten, nicht eindeutig identifizierbaren oder produktionsbedingt abweichenden Ziegeln ist eine Maß- und Einbauprüfung am konkreten Dach erforderlich. Bei Zweifeln soll vor einer größeren Bestellung ein Muster oder eine Kleinmenge geprüft werden.
6.5Vom Kunden oder seinem Planer freigegebene Maße, Zeichnungen, Stücklisten und Produktvarianten bilden die Grundlage der Fertigung oder Kommissionierung. Mehrkosten und Verzögerungen aufgrund unrichtiger oder nachträglich geänderter Angaben trägt der Kunde, soweit ihn ein Verschulden trifft oder dies bei Unternehmern vereinbart ist.
6.6Gegenüber Unternehmern gilt eine Beratung nur als Plausibilitätsunterstützung. Der Unternehmer bleibt für fachgerechte Planung, Bemessung, Auswahl und bestimmungsgemäßen Einbau verantwortlich.
6.7Gegenüber Verbrauchern bleiben gesetzliche Beratungs-, Aufklärungs- und Gewährleistungsrechte unberührt. Erkennbar unplausible oder widersprüchliche Angaben darf die ZK Vertriebs GmbH rückfragen oder die Bestellung bis zur Klärung zurückstellen.
6.8Die Eignung für besonders korrosive, salzhaltige, ammoniakhaltige, chemisch belastete oder industriell exponierte Umgebungen ist vor Bestellung gesondert zu klären.
6.9Der Kunde darf technische Angaben nicht isoliert verwenden, sondern muss die jeweils aktuelle vollständige Montage-, Pflege- und Sicherheitsdokumentation beachten.
7. Muster, Maße, Toleranzen, Farben und Produktänderungen
7.1Muster und Ausstellungsstücke zeigen die typische Beschaffenheit, nicht zwingend jede chargenbedingte Abweichung. Sie begründen keine über die konkrete Vereinbarung hinausgehende Garantie.
7.2Handelsübliche sowie technisch oder materialbedingt unvermeidbare Maß-, Gewichts-, Farb-, Oberflächen-, Kanten- und Chargenabweichungen sind zulässig, soweit sie die vereinbarte Funktion und gewöhnliche Verwendung nicht beeinträchtigen.
7.3Bei Metallprodukten können Bearbeitungsspuren, leichte Welligkeit, Glanzgradunterschiede, Passivierungs- oder Zinkblumen sowie geringfügige Farbunterschiede auftreten. Bei Bleischürzen sind formungsbedingte Spuren und Veränderungen durch fachgerechtes Anformen produktimmanent.
7.4Farbangaben und RAL-ähnliche Bezeichnungen sind nur dann exakte Farbzusagen, wenn dies ausdrücklich bestätigt ist. Bei Ergänzungs- oder Nachbestellungen kann eine vollständig identische Charge nicht garantiert werden.
7.5Technische oder normative Änderungen nach Vertragsabschluss berechtigen zu einer gleichwertigen Anpassung, sofern sie für den Kunden zumutbar ist und die geschuldete Funktion nicht verschlechtert wird. Zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
7.6Bei kundenseitig vorgegebenen Maßen oder Farben trägt der Kunde das Risiko der Eignung dieser Vorgaben, soweit die ZK Vertriebs GmbH nicht ausdrücklich die Planung oder Prüfung übernommen hat.
8. Sonderanfertigungen und kundenbezogene Waren
8.1Sonderanfertigungen sind Waren, die nach kundenspezifischen Maßen, Zeichnungen, Farben, Kennzeichnungen, Verpackungen oder sonstigen individuellen Vorgaben hergestellt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten werden.
8.2Die Fertigung beginnt nach technischer Klärung, erforderlicher Freigabe und Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Nach Fertigungsbeginn sind Änderungen nur mit Zustimmung der ZK Vertriebs GmbH und gegen Ersatz aller Mehrkosten möglich.
8.3Der Kunde hat Freigabeunterlagen sorgfältig zu prüfen. Eine Freigabe bestätigt insbesondere Maße, Ausführung, Beschriftung, Farbe und Stückzahl. Gesetzliche Rechte bei von der Freigabe abweichender Herstellung bleiben unberührt.
8.4Bei Verbrauchern besteht für Waren nach Kundenspezifikation oder eindeutig persönlichen Bedürfnissen grundsätzlich kein gesetzliches Rücktrittsrecht nach dem FAGG. Der Ausschluss gilt nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.
8.5Unternehmer können Sonderanfertigungen nach Auftragsbestätigung nicht stornieren oder zurückgeben. § 24 dieser AGB bleibt maßgeblich.
8.6Werkzeuge, Vorrichtungen, Programme, Zeichnungen und Fertigungshilfen, die für Sonderanfertigungen erstellt werden, bleiben Eigentum und geistiges Eigentum der ZK Vertriebs GmbH, auch wenn anteilige Kosten verrechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
9. Preise, Umsatzsteuer, Versand, Zölle und Nebenkosten
9.1Gegenüber Verbrauchern verstehen sich im Online-Shop ausgewiesene Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht eindeutig anders gekennzeichnet. Versandkosten und sonstige Zusatzkosten werden vor Abgabe der Bestellung ausgewiesen.
9.2Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise netto ab dem angegebenen Lieferort zuzüglich Umsatzsteuer, Versand, Verpackung, Paletten, Maut, Versicherung, Zöllen und sonstigen Abgaben, sofern nichts anderes vereinbart ist.
9.3Für Lieferungen in andere Staaten richten sich Umsatzsteuer, Einfuhrumsatzsteuer, Zölle und Meldepflichten nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den im Checkout oder Angebot angegebenen Bedingungen. Der Kunde hat erforderliche Steuer- und Identifikationsdaten richtig anzugeben.
9.4Ändern sich Steuern oder zwingende öffentliche Abgaben zwischen Vertragsabschluss und Leistung, wird die gesetzlich geschuldete Änderung berücksichtigt.
9.5Nur bei langfristigen Sonderaufträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten darf eine nach Vertragsabschluss eingetretene objektive Änderung von Material-, Energie-, Fracht-, Zoll- oder Abgabenkosten verhältnismäßig weitergegeben werden. Gegenüber Verbrauchern erfolgt eine Senkung in gleicher Weise; bei einer Erhöhung um mehr als 5 % kann der Verbraucher binnen 14 Tagen ab Mitteilung kostenfrei zurücktreten, sofern die Ware noch nicht nach Kundenspezifikation hergestellt wurde.
9.6Kosten für Beratung, Muster, technische Prüfung, Expressversand, Sonderverpackung oder kundenspezifische Dokumentation werden nur verrechnet, wenn dies vorab vereinbart oder für Unternehmer branchenüblich angekündigt wurde.
9.7Preisnachlässe, Boni und Skonti gelten nur für den konkret bestätigten Auftrag und nur bei vollständiger fristgerechter Zahlung. Ein Skontoabzug ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unzulässig.
9.8Offensichtliche Schreib-, Rechen- oder Systemfehler berechtigen zur Berichtigung. Ist dem Kunden die Berichtigung nicht zumutbar, kann er vor Lieferung vom betroffenen Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.
10. Zahlung, Fälligkeit, Verzug und Sicherheiten
10.1Die Zahlung erfolgt für Privat- und Gewerbekunden auf Rechnung mit Zahlungsziel. Dies gilt auch für neue Kunden. Nach interner Bestellprüfung und Auftragsbestätigung wird die Rechnung auf Grundlage der Auftragsbestätigung erstellt. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.
10.2Das für die jeweilige Bestellung geltende Zahlungsziel wird dem Kunden vor Abgabe einer verbindlichen Bestellung mitgeteilt und in der Auftragsbestätigung sowie der Rechnung ausgewiesen. Bereits vereinbarte Kundenkonditionen bleiben maßgeblich. Abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung; die gesetzlichen und in Punkt 10.6 geregelten Rechte bei objektiven Zahlungsausfallrisiken bleiben unberührt.
10.3Eine Zahlung gilt erst mit unwiderruflicher Gutschrift auf dem Konto der ZK Vertriebs GmbH als erfolgt. Gebühren des Zahlungsverkehrs, die der Kunde aufgrund seiner Bank- oder Zahlungsart verursacht, trägt er im gesetzlich zulässigen Umfang.
10.4Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Unternehmer schulden die gesetzlichen unternehmensrechtlichen Verzugszinsen sowie die gesetzliche Pauschale und darüber hinausgehende angemessene Betreibungskosten.
10.5Verbrauchern werden nur notwendige, zweckentsprechende und im Verhältnis zur Forderung angemessene Mahn- und Betreibungskosten verrechnet, soweit sie den Verzug verschuldet haben.
10.6Bei objektiven Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit, Zahlungsverzug aus anderen Aufträgen, Überschreitung eines Kreditlimits oder drohender Insolvenz darf die ZK Vertriebs GmbH noch offene Leistungen bis zur Vorauszahlung oder angemessenen Sicherheit aussetzen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur bei sachlichem Grund und nach angemessener Interessenabwägung.
10.7Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen geringfügiger oder unbestrittener Teilleistungen vollständig zurückzuhalten. Zwingende Zurückbehaltungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
10.8Die ZK Vertriebs GmbH kann Zahlungen zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die älteste Hauptforderung anrechnen, soweit der Kunde keine wirksame andere Tilgungsbestimmung trifft.
10.9Bei mehreren fälligen Forderungen kann die ZK Vertriebs GmbH weitere Bestellungen von der vollständigen Begleichung abhängig machen.
10.10Eigentumsvorbehalts-, Sicherungs- und Zurückbehaltungsrechte nach diesen AGB bestehen zusätzlich zu gesetzlichen Rechten.
11. Lieferfristen, Lieferhindernisse und höhere Gewalt
11.1Lieferzeiten sind nur dann Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als „Fixtermin“ bestätigt wurden. Sonstige Angaben sind voraussichtliche Zeiträume.
11.2Die Lieferfrist beginnt erst nach Vertragsabschluss, vollständiger technischer Klärung, Eingang erforderlicher Freigaben, vereinbarter Anzahlungen und Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden.
11.3Die ZK Vertriebs GmbH informiert Verbraucher bei absehbaren wesentlichen Verzögerungen. Gesetzliche Rechte auf Nachfristsetzung und Rücktritt bleiben unberührt.
11.4Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Naturereignisse, Brand, Überschwemmung, Pandemie, Krieg, Terror, Embargo, behördliche Maßnahmen, Arbeitskampf, Energie- oder Rohstoffmangel, Transportstörung, Cyberangriff, Ausfall wesentlicher Lieferanten oder unvorhersehbare Produktionsstörung, verlängern Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Wiederanlaufzeit.
11.5Dies gilt nur, soweit die ZK Vertriebs GmbH das Hindernis nicht zu vertreten hat und zumutbare Abhilfemaßnahmen ergreift. Die ZK Vertriebs GmbH wird den Kunden über eine wesentliche Behinderung informieren.
11.6Dauert die Behinderung länger als acht Wochen, kann jede Partei den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags kündigen oder davon zurücktreten. Bereits erbrachte Teilleistungen sind abzurechnen. Verbraucherrechte auf frühere Lösung bei Unzumutbarkeit bleiben unberührt.
11.7Nur gegenüber Unternehmern: Beschaffungsrisiken für ausdrücklich als knapp, importabhängig oder nur bei einem bestimmten Hersteller verfügbare Waren übernimmt die ZK Vertriebs GmbH nur bei ausdrücklicher Garantie.
11.8Teillieferungen sind zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind und keine unverhältnismäßigen Mehrkosten verursachen. Gegenüber Unternehmern können Teillieferungen gesondert fakturiert werden.
11.9Vom Kunden verursachte Verzögerungen verschieben Lieferfristen entsprechend. Der Kunde ersetzt daraus entstehende angemessene Mehrkosten, soweit er die Verzögerung zu vertreten hat.
11.10Eine Vertragsstrafe wegen Verzugs wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich von einer nach Punkt 3.2 bevollmächtigten Person bestätigt wurde.
12. Versand, Gefahrübergang und Transportschäden
12.1Versandart, Transporteur und Verpackung werden nach sachgerechtem Ermessen gewählt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
12.2Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung grundsätzlich erst mit Übergabe an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten, nicht vom Unternehmer angebotenen Dritten über. Beauftragt der Verbraucher selbst einen nicht angebotenen Beförderer, gelten die gesetzlichen Sonderregeln.
12.3Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Frachtführer, Spediteur oder sonstigen Beförderer, spätestens beim Verlassen des Lagers, über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und Teillieferungen.
12.4Der Kunde soll die Lieferung bei Empfang auf äußerlich erkennbare Schäden, fehlende Packstücke und Verpackungsverletzungen prüfen, diese beim Transporteur dokumentieren und die ZK Vertriebs GmbH unverzüglich informieren. Bei Verbrauchern ist dies keine Voraussetzung für gesetzliche Ansprüche.
12.5Unternehmer haben Transportschäden und Fehlmengen zusätzlich auf dem Fracht- oder Ablieferbeleg festzuhalten und alle zur Anspruchswahrung gegenüber dem Transporteur notwendigen Schritte zu setzen.
12.6Wird auf Wunsch des Kunden an einem unbesetzten Ort, auf einer Baustelle oder ohne persönliche Übernahme abgestellt, geht die Gefahr mit vereinbarungsgemäßer Ablage über, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
12.7Mehrwegpaletten, Gitterboxen und Leihverpackungen bleiben Eigentum der ZK Vertriebs GmbH oder des Poolbetreibers und sind fristgerecht zurückzugeben. Nicht rückgeführte Ladungsträger können zum Wiederbeschaffungswert verrechnet werden.
12.8Die ZK Vertriebs GmbH haftet nicht für Verzögerungen des Transporteurs, soweit sie diese nicht zu vertreten hat; gesetzliche Rechte des Verbrauchers gegenüber der ZK Vertriebs GmbH bleiben unberührt.
13. Verpackung, Mengeneinheiten und Teilmengen
13.1Verpackungseinheiten, Karton- und Palettenmengen richten sich nach der Produktbeschreibung. Bestellungen können auf volle Verpackungseinheiten aufgerundet werden, wenn dies vor Vertragsabschluss angegeben oder mit einem Unternehmer vereinbart wurde.
13.2Verpackungen sind transportsicher zu öffnen. Scharfe Kanten, Metallteile und schwere Packstücke erfordern geeignete persönliche Schutzausrüstung und Hebehilfen.
13.3Bei Unternehmern sind branchenübliche mengenmäßige Mehr- oder Minderlieferungen bei Sonderanfertigungen bis zu 5 % zulässig und werden nach tatsächlicher Menge abgerechnet, sofern keine exakte Stückzahl ausdrücklich garantiert wurde.
13.4Der Kunde hat Verpackungsmaterialien entsprechend den lokalen Vorschriften zu entsorgen oder einem vereinbarten Rücknahmesystem zuzuführen.
13.5Teilmengen eines Gesamtauftrags dürfen verschiedenen Chargen entstammen. Der Kunde soll bei optisch zusammenhängenden Flächen den Chargenbedarf vorab mitteilen.
14. Annahmeverzug, Lagerung und Nichtabnahme
14.1Kann eine versandbereite Ware aus Gründen aus der Sphäre des Kunden nicht ausgeliefert oder übernommen werden, kann die ZK Vertriebs GmbH nach Mitteilung und angemessener Nachfrist einlagern oder durch Dritte einlagern lassen.
14.2Verbraucher tragen nur tatsächlich notwendige, angemessene und nachgewiesene Lager-, Manipulations- und neuerliche Transportkosten, soweit sie den Annahmeverzug verschuldet haben.
14.3Nur gegenüber Unternehmern: Ab dem sechsten Werktag nach angezeigter Versandbereitschaft kann eine Lagerpauschale von EUR 12,00 netto je Palette und Kalendertag, höchstens jedoch 10 % des Netto-Warenwerts pro begonnenem Monat, verlangt werden. Dem Unternehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist; ein höherer nachgewiesener Schaden bleibt vorbehalten.
14.4Mit ordnungsgemäßer Einlagerung gilt die Leistung gegenüber Unternehmern als erbracht; Gefahr und Kosten gehen auf den Unternehmer über.
14.5Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist kann die ZK Vertriebs GmbH nach den gesetzlichen Regeln zurücktreten und Schadenersatz verlangen oder am Vertrag festhalten.
14.6Bei Sonderanfertigungen, nicht marktgängigen Waren oder kundenspezifischer Verpackung kann im Fall einer vom Kunden zu vertretenden Nichtabnahme der gesamte vereinbarte Preis abzüglich ersparter Aufwendungen verlangt werden.
14.7Der Kunde hat Änderungen der Lieferadresse vor Versand rechtzeitig mitzuteilen. Mehrkosten einer Fehlleitung oder erneuten Zustellung trägt er, soweit er die verspätete Mitteilung zu vertreten hat.
14.8Gesetzliche Rechte der ZK Vertriebs GmbH nach §§ 373 ff UGB und ABGB bleiben gegenüber Unternehmern unberührt.
15. Eigentumsvorbehalt
15.1Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum der ZK Vertriebs GmbH.
15.2Der Kunde hat Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, vor Zugriffen Dritter zu schützen und die ZK Vertriebs GmbH über Pfändung, Insolvenz, Beschädigung oder Verlust unverzüglich zu informieren.
15.3Der Kunde darf Vorbehaltsware vor vollständiger Zahlung nicht verpfänden, sicherungsübereignen oder außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs veräußern.
15.4Nur gegenüber Unternehmern: Der Eigentumsvorbehalt sichert sämtliche bestehenden und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
15.5Nur gegenüber Unternehmern: Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung erfolgt für die ZK Vertriebs GmbH, ohne sie zu verpflichten. Entsteht Miteigentum, steht es ihr im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache zu.
15.6Nur gegenüber Unternehmern: Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt in Höhe der gesicherten Forderung an die ZK Vertriebs GmbH abgetreten. Der Unternehmer bleibt bis zum Widerruf zum Einzug im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ermächtigt.
15.7Nur gegenüber Unternehmern: Bei Zahlungsverzug darf die ZK Vertriebs GmbH Offenlegung der Abnehmer, Herausgabe der Abtretungsunterlagen und Kennzeichnung der Vorbehaltsware verlangen. Die Rücknahme gilt nur bei ausdrücklicher Erklärung als Rücktritt.
15.8Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen nachhaltig um mehr als 20 %, wird die ZK Vertriebs GmbH auf Verlangen Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.
16. Montage, Fachunternehmen und verbindliche Anleitungen
16.1Die Produkte sind grundsätzlich für den fachgerechten Einbau durch entsprechend qualifizierte Dachdecker-, Spengler-, Montage- oder Solartechnikunternehmen bestimmt. Eine Montage durch unqualifizierte Personen kann zu Undichtheit, Korrosion, Sturmschäden, Ziegelbruch oder Personengefahr führen.
16.2Der Einbau hat nach den bei Vertragsabschluss aktuellen Montage-, Pflege- und Sicherheitshinweisen, den Fachregeln des Dachdecker- und Spenglerhandwerks, den Vorgaben des Ziegelherstellers, den statischen Erfordernissen und den örtlichen Bau- und Sicherheitsvorschriften zu erfolgen.
16.3Der Kunde hat sicherzustellen, dass Montageunterlagen an Planer, Monteur, Bauherrn, Betreiber und spätere Rechtsnachfolger weitergegeben werden.
16.4Die Montageanleitung beschreibt typische Arbeitsschritte, ersetzt aber keine fachliche Beurteilung des konkreten Daches. Abweichende Dachdetails, Sonderziegel, Unterdächer, hohe Wind- oder Schneelasten und Randzonen können zusätzliche Maßnahmen erfordern.
16.5Befestigungsmittel, Dichtscheiben, Dachhaken, Schaumstoffkeile und Zubehör sind passend zum Dachaufbau und zu den Lasten auszuwählen. Empfehlungen der ZK Vertriebs GmbH entbinden den Fachbetrieb nicht von der Prüfung.
16.6Soweit Anpassungen von angrenzenden Ziegeln oder Metallteilen erforderlich sind, dürfen sie nur fachgerecht und ohne Beeinträchtigung der Deckfunktion, Statik oder Beschichtung vorgenommen werden.
16.7Eine Montage entgegen ausdrücklichen Warnhinweisen oder ohne vorgeschriebene Bestandteile ist nicht bestimmungsgemäß. Gewährleistungs- und Schadenersatzrechte bleiben nur insoweit ausgeschlossen, als der Schaden ursächlich darauf beruht und dies gesetzlich zulässig ist.
16.8Vor Beginn sind Dachbereich und Arbeitsumfeld gegen Absturz, herabfallende Teile und Witterung zu sichern. Arbeitsschutz und Baustellensicherheit liegen beim ausführenden Unternehmen beziehungsweise Auftraggeber, sofern die ZK Vertriebs GmbH nicht ausdrücklich Montageleistungen übernommen hat.
16.9Die ZK Vertriebs GmbH schuldet keine Montage oder Bauaufsicht, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert beauftragt wurde.
17. Dach-, Bauwerks- und technische Voraussetzungen
17.1Vor Einbau sind Zustand, Tragfähigkeit, Ebenheit, Lattung, Unterdeckung, Feuchteschutz, Entwässerung, Dachneigung, Wind- und Schneelasten sowie die Eignung des vorhandenen Dachsystems durch einen Fachbetrieb zu prüfen.
17.2Die absolute Mindestdachneigung und die erforderliche Überdeckung richten sich nach dem konkreten Produkt, dem Ziegelmodell, dem Unterdach, der Beanspruchung und den jeweils aktuellen Hersteller- und Fachregeln. Eine in Unterlagen genannte absolute Mindestneigung darf nicht unterschritten werden.
17.3Bei erhöhter oder außergewöhnlicher Beanspruchung, exponierter Lage, direkter Wasserführung, Rand- und Eckbereichen oder besonderen klimatischen Verhältnissen können größere Überdeckungen, zusätzliche Abdichtung oder besondere Befestigung erforderlich sein.
17.4Der Lattenabstand ist so zu wählen, dass die erforderliche Überdeckung und kapillarsichere Wasserführung gewährleistet bleiben. Die in Produktunterlagen genannten Mindestüberdeckungen sind einzuhalten.
17.5Produkte dürfen nur in der ausdrücklich zugelassenen Anordnung eingebaut werden. Insbesondere dürfen Universal-PV-Blechziegel nicht unmittelbar nebeneinander oder direkt übereinander angeordnet werden, wenn die Montageunterlagen eine konventionelle Ziegelreihe dazwischen verlangen.
17.6Der mitgelieferte Schaumstoffkeil ist bei hierfür vorgesehenen Produkten an den Dachhaken anzupassen und lückenlos einzuschneiden. Eine bloße Auflage ohne Anpassung stellt keine ordnungsgemäße Zusatzabdichtung dar.
17.7Befestigungsschrauben müssen für den Untergrund dimensioniert und mit geeigneter Dichtscheibe verwendet werden. Schrauben sind spannungsfrei, korrosionsverträglich und nach Herstellervorgabe zu setzen.
17.8Materialkombinationen sind auf galvanische und chemische Verträglichkeit zu prüfen. Insbesondere kann direkter Kontakt von Kupfer oder kupferhaltigem Ablaufwasser mit verzinktem Stahl Korrosion verursachen.
17.9Vorhandene Vorschäden, brüchige Ziegel, unzureichende Lattung, asbesthaltige oder schadstoffbelastete Baustoffe, verdeckte Leitungen und sonstige Risiken sind vom Auftraggeber beziehungsweise Monteur zu berücksichtigen.
17.10Die Produkte sind keine vollständige Dachabdichtung und ersetzen weder ein regelkonformes Unterdach noch die Gesamtplanung und Wartung des Daches.
18. Besondere Bestimmungen für Universal-PV-Blechziegel
18.1Universal-PV-Blechziegel dienen als metallische Ersatzelemente zur Aufnahme beziehungsweise Integration fachgerecht ausgewählter Dachhaken und zur Einbindung in geeignete Dachdeckungen.
18.2Die Größen ZK XSmall, ZK Small und ZK Large sowie Farben und Lieferumfang ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und dem aktuellen Datenblatt.
18.3Die formbare Bleischürze ist fachgerecht an den Ziegelverlauf anzupassen und flächig anzudrücken. Übermäßiges, wiederholtes oder unsachgemäßes Biegen kann Materialschäden verursachen.
18.4Der Dachhaken darf die Funktion des Blechziegels nicht beeinträchtigen. Lasten sind in die tragende Unterkonstruktion einzuleiten; der Blechziegel selbst ersetzt keine statische Bemessung des Dachhakens oder der PV-Unterkonstruktion.
18.5Schaumstoffkeile dienen einer zusätzlichen Abdichtung gegen Schlagregen und Treibschnee, nicht der alleinigen Herstellung eines wasserdichten Dachaufbaus.
18.6Kompatibilitätsangaben gelten nur bei Einhaltung der maßgeblichen Abmessungen und Deckregeln des bezeichneten Ziegelmodells. Alters-, chargen- oder herstellerbedingte Abweichungen sind am Dach zu prüfen.
18.7Das Versprechen einer vereinfachten oder schnelleren Montage ist eine allgemeine Produkteigenschaft und keine Garantie einer bestimmten Montagezeit oder Kostenersparnis.
18.8Eine behauptete Undichtheit ist unverzüglich fachgerecht zu sichern und zu dokumentieren. Der Kunde hat der ZK Vertriebs GmbH Gelegenheit zur Prüfung zu geben, bevor das Produkt verändert oder entsorgt wird, soweit dies zur Schadensabwehr zumutbar ist.
19. Besondere Bestimmungen für ZK Biberschwanz, ZK Ersatzplatte und ZK RS
19.1ZK Biberschwanz, ZK Ersatzplatte und ZK RS sind nur für die im jeweiligen Datenblatt bezeichneten Dacharten, Befestigungssysteme und Abmessungen bestimmt.
19.2Die ZK Ersatzplatte ist insbesondere für geeignete Schiefer-, Bitumen-, Faserzement- oder vergleichbare Deckungen vorgesehen. Der Monteur hat die Eignung des konkreten Bestandsmaterials, die Befestigung und die Abdichtung der Durchführung zu prüfen.
19.3Bei faserzementhaltigen, älteren oder möglicherweise schadstoffbelasteten Dachplatten sind gesetzliche Arbeitsschutz-, Sanierungs- und Entsorgungsvorschriften einzuhalten. Die ZK Vertriebs GmbH übernimmt ohne ausdrücklichen Auftrag keine Schadstoffbeurteilung.
19.4ZK Biberschwanz ist entsprechend Deckbild, Lattenabstand, Dachneigung und Überdeckungsregeln der konkreten Biberschwanzdeckung einzubauen.
19.5ZK RS und andere Verbund- oder Recyclingmaterialien dürfen nur innerhalb der freigegebenen Temperatur-, Last- und Umgebungsbedingungen eingesetzt, zugeschnitten oder befestigt werden.
19.6Produktvarianten sind nicht ohne technische Freigabe austauschbar. Maße, Material und Befestigungsprinzip der konkret bestellten Variante sind maßgeblich.
19.7Die für diese Produkte bereitgestellten Sonderanleitungen und Warnhinweise gehen allgemeinen Montagehinweisen vor.
20. Pflege, Wartung, Korrosionsschutz und Inspektion
20.1Der Betreiber hat den Dachbereich und die eingebauten Produkte in den für das Gebäude und die Umgebungsbedingungen angemessenen Intervallen durch einen Fachbetrieb kontrollieren zu lassen, insbesondere nach Sturm, außergewöhnlicher Schneelast, Hagel oder Arbeiten am Dach.
20.2Metallspäne, Bohrreste, Fremdkörper und aggressive Verschmutzungen sind unmittelbar nach der Montage vollständig zu entfernen. Sie können Beschichtungsschäden, Rost oder Kontaktkorrosion verursachen.
20.3Beschädigte Schutzschichten, Schnittkanten und Befestigungspunkte sind nach den technischen Vorgaben fachgerecht zu versiegeln. Ungeeignete Farben, Dichtstoffe oder Reinigungsmittel dürfen nicht verwendet werden.
20.4Dichtscheiben, Schrauben, Schaumstoffkeile, Anschlüsse, Überdeckungen und angrenzende Ziegel sind regelmäßig auf Sitz, Alterung und Beschädigung zu prüfen.
20.5Reinigung darf nur mit materialverträglichen Mitteln und ohne abrasive Werkzeuge, aggressive Chemikalien oder Hochdruckanwendung erfolgen, sofern die Produktunterlagen nichts anderes erlauben.
20.6Natürliche Bewitterung, Patina, Glanzgrad- oder Farbveränderung ohne Funktionsbeeinträchtigung sind kein Mangel, soweit sie der üblichen Alterung entsprechen.
20.7Unterlassene Wartung schließt Ansprüche nur aus, soweit sie für den geltend gemachten Mangel oder Schaden ursächlich ist und der Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
20.8Wiederverkäufer und Fachunternehmen haben Pflegehinweise an Endkunden und Betreiber weiterzugeben.
21. Produktsicherheit, Rückverfolgbarkeit und Rückruf
21.1Der Kunde hat Warnhinweise, Kennzeichnungen, Identifikationsnummern, Chargenangaben und Produktunterlagen aufzubewahren und darf sicherheitsrelevante Kennzeichnungen nicht entfernen oder unkenntlich machen.
21.2Produkte dürfen nicht verändert, kombiniert oder für andere als die freigegebenen Zwecke verwendet werden, wenn dadurch Sicherheit, Konformität oder Rückverfolgbarkeit beeinträchtigt werden kann.
21.3Der Kunde hat schwere Unfälle, sicherheitsrelevante Fehlfunktionen, gehäufte Undichtheiten, Brüche oder sonstige Anzeichen eines gefährlichen Produkts unverzüglich mit Fotos, Chargen- und Projektdaten an die ZK Vertriebs GmbH zu melden.
21.4Die ZK Vertriebs GmbH darf zur Untersuchung, Gefahrenabwehr, Sicherheitsinformation, Korrekturmaßnahme oder Rückruf erforderliche Daten verarbeiten und Kunden kontaktieren.
21.5Der Kunde hat bei Sicherheitsmaßnahmen angemessen mitzuwirken, insbesondere betroffene Produkte zu sperren, Endabnehmer zu informieren, Bestände zu melden und Rücksendungen zu ermöglichen.
21.6Nur gegenüber Unternehmern: Wiederverkäufer und Importeure erfüllen eigenverantwortlich alle für sie geltenden produktsicherheits-, marktüberwachungs-, Kennzeichnungs-, Dokumentations- und Meldepflichten und führen eine nachvollziehbare Lieferkette.
21.7Nur gegenüber Unternehmern: Der Unternehmer darf Produkte nicht unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarkten, wesentlich verändern oder Konformitätsunterlagen abändern, ohne zuvor die daraus entstehenden Herstellerpflichten zu prüfen und die schriftliche Zustimmung der ZK Vertriebs GmbH einzuholen.
21.8Zwingende Rechte und Pflichten nach der Verordnung (EU) 2023/988, dem Produktsicherheitsrecht und sonstigem Marktüberwachungsrecht bleiben unberührt.
22. Zusatzpflichten von Wiederverkäufern, Großhändlern und Fachinstallateuren
22.1Unternehmer haben Produkte sachgerecht, trocken, vor Beschädigung und chemischen Einflüssen geschützt zu lagern und nach dem First-in-first-out-Prinzip zu verwalten, soweit Alterung relevant ist.
22.2Sie dürfen nur aktuelle, von der ZK Vertriebs GmbH freigegebene Produkttexte, Bilder, Kompatibilitätsangaben und technische Unterlagen verwenden.
22.3Eigene Zusagen über Dichtigkeit, Lebensdauer, Garantie, Tragfähigkeit, Montagezeit, Ersparnis oder Eignung erfolgen ausschließlich im Namen und auf Risiko des Unternehmers, sofern sie nicht ausdrücklich von der ZK Vertriebs GmbH autorisiert wurden.
22.4Wiederverkäufer müssen Endkunden vor Vertragsschluss alle gesetzlich erforderlichen Produkt-, Sicherheits-, Rücktritts- und Gewährleistungsinformationen in der jeweils erforderlichen Sprache bereitstellen.
22.5Fachinstallateure haben vor Montage eine objektspezifische Prüfung durchzuführen und dürfen die Kompatibilitätsliste nicht als Ersatz für Aufmaß und Fachplanung verwenden.
22.6Der Unternehmer dokumentiert Produktvariante, Charge, Einbauort und Endabnehmer so, dass Sicherheitsinformationen und Rückrufe zielgerichtet umgesetzt werden können.
22.7Marken, Logos und Produktbilder dürfen nur im Rahmen einer gesonderten Erlaubnis und in unveränderter, markenkonformer Form verwendet werden.
22.8Der Unternehmer hat keine Befugnis, die ZK Vertriebs GmbH rechtsgeschäftlich zu vertreten oder Zahlungen für sie entgegenzunehmen, sofern keine ausdrückliche Vollmacht besteht.
22.9Der Unternehmer hält die ZK Vertriebs GmbH von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Unternehmer zu vertretenden Falschberatung, fehlerhaften Montage, eigenmächtigen Produktänderung, unzulässigen Werbeaussage oder Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beruhen. Dies gilt nicht, soweit die ZK Vertriebs GmbH den Anspruch selbst zu vertreten hat.
22.10Die ZK Vertriebs GmbH kann bei wiederholten Sicherheits-, Marken- oder Qualitätsverstößen Lieferungen aussetzen oder die Geschäftsbeziehung aus wichtigem Grund beenden.
23. Rücktrittsrecht von Verbrauchern bei Fern- und Auswärtsgeschäften
23.1Verbrauchern steht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich das gesetzliche Rücktrittsrecht nach dem FAGG zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Rücktrittsbelehrung in Anlage 1.
23.2Die Rücktrittsfrist beträgt bei Waren grundsätzlich 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter die Ware besitzt; bei mehreren Teilsendungen gelten die gesetzlichen Sonderregeln.
23.3Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung über den Entschluss zum Rücktritt. Das Musterformular in Anlage 2 kann verwendet werden, ist aber nicht vorgeschrieben.
23.4Der Verbraucher hat die Ware grundsätzlich binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung zurückzusenden. Die unmittelbaren Rücksendekosten trägt er nur, wenn er hierüber vor Vertragsabschluss ordnungsgemäß informiert wurde.
23.5Bei nicht paketversandfähigen Waren wird die konkrete oder geschätzte Höhe der Rücksendekosten vor Vertragsabschluss oder in der Rücktrittsbelehrung angegeben. Fehlt eine gesetzlich erforderliche Kosteninformation, gelten die gesetzlichen Folgen.
23.6Der Verbraucher haftet für einen Wertverlust nur, wenn dieser auf einen zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist und er ordnungsgemäß belehrt wurde.
23.7Kein Rücktrittsrecht besteht insbesondere bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
23.8Die gesetzlichen Ausnahmen und Folgen des Rücktritts gehen diesen AGB vor.
24. Stornierung, Rückgabe und Mengenänderung bei Unternehmern
24.1Unternehmer besitzen kein gesetzliches Rücktritts- oder Rückgaberecht. Rücknahmen bedürfen einer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der ZK Vertriebs GmbH in Textform.
24.2Standardlagerware kann bei genehmigter Rücknahme nur unbenutzt, unbeschädigt, vollständig, sauber, originalverpackt und wiederverkaufsfähig zurückgenommen werden.
24.3Bei genehmigter Rücknahme kann eine Wiedereinlagerungs- und Prüfpauschale von 20 % des Netto-Warenwerts, mindestens EUR 50,00 netto, sowie die tatsächlichen Transportkosten abgezogen werden. Dem Unternehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten.
24.4Sonderanfertigungen, geöffnete oder beschädigte Verpackungseinheiten, Restposten, kundenspezifisch gekennzeichnete Waren und nicht mehr aktuelle Produktgenerationen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
24.5Storniert der Unternehmer vor Produktions- oder Kommissionierungsbeginn, kann die ZK Vertriebs GmbH 10 % des Nettoauftragswerts als pauschalierten Schaden verlangen; nach Materialdisposition oder Kommissionierung 20 %, nach Produktionsbeginn oder Versandbereitstellung 30 %. Dem Unternehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten; ein höherer nachgewiesener Schaden bleibt vorbehalten.
24.6Nicht stornierbare Fremdleistungen, Sondermaterialien, Werkzeuge, Verpackungen und bereits erbrachte Planungs- oder Bearbeitungsleistungen sind zusätzlich zu vergüten, soweit sie nicht in der Pauschale enthalten sind.
24.7Mengenänderungen nach Auftragsbestätigung bedürfen der Zustimmung. Aus daraus entstehenden Preisstaffel-, Verpackungs- und Frachtänderungen ergeben sich entsprechende Mehr- oder Minderpreise.
24.8Die gesetzlichen Rechte bei berechtigtem Rücktritt wegen Pflichtverletzung der ZK Vertriebs GmbH bleiben unberührt.
25. Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
25.1Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, insbesondere nach dem VGG und ergänzend dem ABGB.
25.2Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Waren beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe, soweit nicht zwingendes Recht eine andere Frist vorsieht.
25.3Die Ware muss die vertraglich vereinbarten und gesetzlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen. Abweichungen von objektiv erforderlichen Eigenschaften sind gegenüber Verbrauchern nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen wirksam.
25.4Bei einem Mangel kann der Verbraucher zunächst Verbesserung oder Austausch verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Preisminderung oder Vertragsauflösung richten sich nach dem Gesetz.
25.5Die ZK Vertriebs GmbH darf die gewählte Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich oder im Vergleich zur anderen Abhilfe mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
25.6Der Verbraucher soll Mängel möglichst rasch und mit Bestellnummer, Produktvariante, Charge, Einbauort, Fotos und Beschreibung melden, damit Schäden begrenzt und Ursachen festgestellt werden können. Eine verspätete Anzeige lässt gesetzliche Gewährleistungsrechte nicht allein deshalb entfallen.
25.7Für Schäden oder Mängel, die ausschließlich durch unsachgemäße Auswahl, Montage, Veränderung, Wartung, äußere Gewalt, nicht freigegebene Materialkombination oder Nichtbeachtung von Anleitungen verursacht wurden, besteht keine Gewährleistung; die ZK Vertriebs GmbH trägt die gesetzlichen Darlegungs- und Beweislasten.
25.8Garantien Dritter und freiwillige Garantien bestehen neben der gesetzlichen Gewährleistung und schränken diese nicht ein.
26. Gewährleistung und Mängelrüge gegenüber Unternehmern
26.1Nur gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate ab Ablieferung, sofern nicht zwingendes Recht oder eine ausdrückliche Garantie etwas anderes vorsieht.
26.2Der Unternehmer hat Ware unverzüglich nach Ablieferung, jedenfalls innerhalb von fünf Werktagen, nach fachmännischen Grundsätzen auf Identität, Menge, Verpackung, sichtbare Schäden und erkennbare Mängel zu untersuchen.
26.3Erkennbare Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung, verdeckte Mängel innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung, jeweils konkret in Textform zu rügen. § 377 UGB bleibt maßgeblich.
26.4Die Rüge muss Bestell- und Rechnungsnummer, Produkt, Charge, Menge, Einbauort, Fehlerbild und aussagekräftige Fotos enthalten. Auf Verlangen sind Muster oder betroffene Teile zur Prüfung bereitzustellen.
26.5Unterlässt der Unternehmer eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Rüge, gilt die Ware nach Maßgabe des § 377 UGB als genehmigt. Die gesetzlichen Ausnahmen, insbesondere bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschweigen, bleiben unberührt.
26.6Die Beweislast dafür, dass ein Mangel bei Gefahrübergang vorlag, trägt der Unternehmer. § 924 ABGB wird im unternehmerischen Verkehr, soweit zulässig, abbedungen.
26.7Die ZK Vertriebs GmbH hat nach ihrer Wahl das Recht auf Verbesserung, Austausch, Nachlieferung oder Gutschrift. Sie darf grundsätzlich zwei angemessene Verbesserungs- oder Austauschversuche vornehmen, sofern dies dem Unternehmer zumutbar ist.
26.8Der Unternehmer darf Mängel ohne angemessene Fristsetzung nicht selbst beheben oder durch Dritte beheben lassen, außer bei Gefahr im Verzug oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden. Er hat die ZK Vertriebs GmbH zuvor, soweit möglich, zu informieren.
26.9Aus- und Einbaukosten werden nur ersetzt, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder zwingend gesetzlich geschuldet ist. Der Unternehmer hat die kostengünstigste fachgerechte Vorgehensweise abzustimmen.
26.10Gewährleistung ist ausgeschlossen für gewöhnlichen Verschleiß, optische Alterung, chargenübliche Abweichungen, unsachgemäße Lagerung, Planung, Montage, Bearbeitung, Pflege oder Verwendung sowie für Schäden durch ungeeignete Dachkonstruktionen, Fremdprodukte oder Umwelteinflüsse, soweit diese ursächlich sind.
26.11Eine Mängelbehebung verlängert die Frist nicht für die gesamte Lieferung; für ausgetauschte oder verbesserte Teile beginnt eine neue Frist nur im gesetzlich zwingenden Umfang.
26.12Rückgriffsansprüche nach § 933b ABGB richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Unternehmer hat die ZK Vertriebs GmbH über einen gegen ihn erhobenen Verbraucheranspruch unverzüglich zu informieren, ihr die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen bereitzustellen und ihr, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Mitwirkung an Prüfung und Abhilfe zu geben. Eine Verletzung dieser Obliegenheiten wirkt sich nur insoweit aus, als sie die Prüfung oder Abwehr des Rückgriffsanspruchs nachweislich erschwert hat.
27. Mängelprüfung, Schadenminderung und Kosten unbegründeter Beanstandungen
27.1Der Kunde hat der ZK Vertriebs GmbH eine zumutbare Prüfung zu ermöglichen und betroffene Ware bis zur Klärung aufzubewahren. Sicherheits- und Schadenminderungsmaßnahmen dürfen unverzüglich gesetzt werden.
27.2Ohne Zustimmung sollen beanstandete Produkte nicht ausgebaut, verändert, zerstört oder entsorgt werden, soweit keine Gefahr im Verzug besteht. Andernfalls kann eine Ursachenprüfung erschwert werden; gesetzliche Rechte bleiben nach allgemeinen Beweisregeln zu beurteilen.
27.3Die ZK Vertriebs GmbH kann eine Vor-Ort-Prüfung durch eigene Mitarbeiter, Hersteller oder Sachverständige veranlassen. Die Auswahl muss sachgerecht sein.
27.4Bestätigt sich ein gewährleistungspflichtiger Mangel, trägt die ZK Vertriebs GmbH die gesetzlich geschuldeten erforderlichen Prüf- und Abhilfekosten.
27.5Gegenüber Verbrauchern werden Prüfkosten nur verlangt, wenn vorab klar auf eine mögliche Entgeltpflicht hingewiesen wurde und der Verbraucher eine offensichtlich unbegründete Prüfung schuldhaft veranlasst hat.
27.6Nur gegenüber Unternehmern: Erweist sich eine Beanstandung als unbegründet und war dies bei fachgerechter Prüfung erkennbar oder beruht die Störung auf der Sphäre des Unternehmers, ersetzt dieser den angemessenen tatsächlichen Prüf-, Reise- und Bearbeitungsaufwand.
27.7Der Kunde hat drohende Folgeschäden zu begrenzen, insbesondere Dachbereiche vor Wasserzutritt zu sichern. Unterlassene Schadenminderung wird nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt.
27.8Eine Anerkennung von Kulanz, Prüfung oder Austausch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht begründet kein Anerkenntnis für andere Lieferungen oder Ursachen.
28. Freiwillige Garantien, Prüfungen und Werbeaussagen
28.1Eine freiwillige Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet und mit Garantiegeber, Dauer, räumlichem Geltungsbereich, Inhalt, Voraussetzungen, Ausschlüssen und Vorgehensweise in einer Garantieerklärung dokumentiert ist.
28.2Allgemeine Aussagen wie „robust“, „langlebig“, „schnell montierbar“, „wasserdurchlässigkeitsgeprüft“, „Made in Austria“ oder Hinweise auf Prüfstandards beschreiben Produkteigenschaften unter den angegebenen Bedingungen, sind aber keine unbedingte Haltbarkeits- oder Erfolgszusage.
28.3Die CE-Kennzeichnung dokumentiert die gesetzlich vorgesehene Konformität mit den anwendbaren harmonisierten Anforderungen; sie ist kein unabhängiges Gütesiegel und keine Garantie vollständiger Eignung für jedes Bauwerk.
28.4Garantien eines Material- oder Komponentenherstellers verpflichten grundsätzlich nur den jeweiligen Garantiegeber. Die ZK Vertriebs GmbH unterstützt bei der Abwicklung nur, wenn dies vereinbart oder gesetzlich geschuldet ist.
28.5Eine Garantie entfällt nur im darin vorgesehenen und gesetzlich zulässigen Umfang, insbesondere bei ursächlicher Fehlmontage, unzulässiger Veränderung oder fehlender Wartung.
28.6Gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern bestehen unabhängig von einer Garantie und werden durch sie nicht eingeschränkt.
28.7Wiederverkäufer dürfen keine von der Garantieerklärung abweichenden Garantiezusagen im Namen der ZK Vertriebs GmbH erteilen.
29. Haftung gegenüber Verbrauchern
29.1Die ZK Vertriebs GmbH haftet gegenüber Verbrauchern nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie uneingeschränkt für Personenschäden.
29.2Für leichte Fahrlässigkeit haftet die ZK Vertriebs GmbH bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zwingende weitergehende Haftung bleibt unberührt.
29.3Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden an Sachen, die der ZK Vertriebs GmbH zur Bearbeitung übergeben wurden, soweit ein Ausschluss gesetzlich unzulässig ist, und nicht nach dem Produkthaftungsgesetz.
29.4Die ZK Vertriebs GmbH haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf einer nicht von ihr zu vertretenden Fehlplanung, Fehlmontage, ungeeigneten Dachkonstruktion, unzulässigen Produktänderung oder Missachtung eindeutiger Warnhinweise beruhen.
29.5Keine Haftung besteht für eine bestimmte Wirtschaftlichkeit, Montagezeit, Förderfähigkeit, PV-Leistung oder Einsparung, sofern diese nicht ausdrücklich garantiert wurde.
29.6Der Verbraucher hat zumutbare Maßnahmen zur Schadenminderung zu setzen; ein Mitverschulden wird nach dem Gesetz berücksichtigt.
30. Haftung gegenüber Unternehmern
30.1Nur gegenüber Unternehmern haftet die ZK Vertriebs GmbH unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und nach zwingendem Produkthaftungsrecht.
30.2Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und beschränkt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Schaden.
30.3Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf den Nettoauftragswert der schadensverursachenden Lieferung, höchstens jedoch auf die im konkreten Schadensfall verfügbare Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt, sofern dies nicht unangemessen ist.
30.4Bei leichter Fahrlässigkeit sind entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Finanzierungskosten, Vertragsstrafen Dritter, Datenverlust und sonstige mittelbare oder Folgeschäden ausgeschlossen.
30.5Die ZK Vertriebs GmbH haftet nicht für Planungs-, Montage- oder Überwachungsleistungen, die nicht ausdrücklich von ihr übernommen wurden, sowie nicht für die fachliche Leistung selbständiger Händler oder Installateure.
30.6Technische Beratung ist bei Unternehmern, soweit sie unentgeltlich und ohne ausdrücklichen Planungsauftrag erfolgt, eine unverbindliche Unterstützung; Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
30.7Schadenersatzansprüche des Unternehmers verjähren binnen zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens binnen drei Jahren ab Lieferung, soweit nicht zwingend längere Fristen gelten.
30.8Der Unternehmer hat das Vorliegen von Verschulden und Kausalität zu beweisen. Eine Beweislastumkehr wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
30.9Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Organen, Mitarbeitern, Lieferanten und Erfüllungsgehilfen der ZK Vertriebs GmbH.
30.10Der Unternehmer hält die ZK Vertriebs GmbH von Drittansprüchen frei, die auf seiner Fehlberatung, Fehlmontage, Produktänderung oder unzulässigen Werbung beruhen, soweit er diese zu vertreten hat.
31. Schutzrechte, Unterlagen, Marken und Vertraulichkeit
31.1Sämtliche Rechte an Marken, Logos, Produktnamen, Konstruktionen, Zeichnungen, Datenblättern, Fotos, Videos, Texten, Software, Werkzeugen und sonstigen Unterlagen verbleiben bei der ZK Vertriebs GmbH oder dem jeweiligen Rechteinhaber.
31.2Der Kunde erhält nur das zur bestimmungsgemäßen Verwendung der gekauften Produkte erforderliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an mitgelieferten Unterlagen.
31.3Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung, Reverse Engineering, Nachbau oder Verwendung für Konkurrenzprodukte ist ohne ausdrückliche Erlaubnis unzulässig, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes erlaubt.
31.4Angebote, Kalkulationen, Sonderzeichnungen und unveröffentlichte technische Informationen sind von Unternehmern vertraulich zu behandeln und dürfen nur zur Prüfung und Durchführung des konkreten Geschäfts verwendet werden.
31.5Die Marke „Ziegel-König“ darf von Wiederverkäufern nur nach den jeweils freigegebenen Markenrichtlinien und nicht als Bestandteil eigener Firmen-, Domain- oder Produktnamen verwendet werden.
31.6Der Kunde gewährleistet, dass von ihm bereitgestellte Zeichnungen, Marken, Texte und Spezifikationen keine Rechte Dritter verletzen, und hält die ZK Vertriebs GmbH bei schuldhafter Verletzung von Ansprüchen frei.
31.7Die ZK Vertriebs GmbH darf anonymisierte technische Erkenntnisse aus Reklamationen und Projekten zur Produktverbesserung verwenden.
31.8Gesetzliche Geschäftsgeheimnis-, Urheber-, Marken- und Patentrechte bleiben unberührt.
32. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
32.1Verbraucher dürfen mit Forderungen aufrechnen, die in rechtlichem Zusammenhang mit ihrer Verbindlichkeit stehen, gerichtlich festgestellt oder von der ZK Vertriebs GmbH anerkannt sind. Zwingende weitergehende Rechte bleiben unberührt.
32.2Unternehmer dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur aus demselben Vertragsverhältnis.
32.3Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen die ZK Vertriebs GmbH bedarf bei Unternehmern der vorherigen Zustimmung, soweit nicht § 1396a ABGB oder sonstiges zwingendes Recht entgegensteht.
32.4Die ZK Vertriebs GmbH darf Geldforderungen an Finanzierungs-, Factoring- oder Inkassounternehmen abtreten. Rechte des Verbrauchers gegen den neuen Gläubiger bleiben erhalten.
32.5Unternehmer können Zahlungen nicht wegen Mängeln anderer Lieferungen zurückhalten.
32.6Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte bei wesentlichen Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
33. Elektronische Kommunikation, Kundenkonto und Zustellungen
33.1Vertragsbezogene Mitteilungen dürfen an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder über das Kundenkonto übermittelt werden, soweit gesetzlich zulässig. Der Kunde hat Kontaktdaten aktuell zu halten.
33.2Der Kunde ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich und hat unbefugte Nutzung unverzüglich zu melden. Er haftet nicht für fremde Nutzung, die er nicht zu vertreten hat.
33.3Unternehmer müssen Änderungen von Firma, Anschrift, UID, Zuständigkeit, E-Mail-Adresse und Vertretungsbefugnis unverzüglich mitteilen. Bis zur Mitteilung dürfen Erklärungen an die zuletzt bekannte Adresse gesendet werden.
33.4Elektronische Rechnungen dürfen im gesetzlich zulässigen Umfang per E-Mail oder Download bereitgestellt werden.
33.5Systembedingte kurzfristige Unterbrechungen des Online-Shops begründen keine Ansprüche, soweit die ZK Vertriebs GmbH angemessene technische und organisatorische Maßnahmen getroffen hat.
33.6Der Kunde darf Shop, Formulare und Konten nicht missbräuchlich, automatisiert, sicherheitsgefährdend oder unter falscher Identität nutzen.
33.7Vertragsbezogene Service- und Sicherheitsinformationen sind keine Werbung. Marketingkommunikation erfolgt nur auf einer zulässigen Rechtsgrundlage.
34. Datenschutz
34.1Die ZK Vertriebs GmbH verarbeitet personenbezogene Daten zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung von Verträgen, für Kundenservice, Produktsicherheit, Rechtsverteidigung und Marketing nach Maßgabe der DSGVO und des österreichischen Datenschutzrechts.
34.2Einzelheiten, insbesondere zu Website, Partnerportal, Bestellabwicklung, Zahlungen, Versand, Rückrufen und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der auf dieser Website unter „Datenschutz“ verfügbaren Datenschutzerklärung.
34.3Unternehmer, die personenbezogene Daten von Endkunden an die ZK Vertriebs GmbH übermitteln, stellen sicher, dass hierfür eine Rechtsgrundlage besteht und die betroffenen Personen ordnungsgemäß informiert wurden.
35. Export, Sanktionen, Zoll und gesetzliche Compliance
35.1Lieferungen außerhalb Österreichs stehen unter dem Vorbehalt anwendbarer Exportkontroll-, Sanktions-, Zoll- und Marktüberwachungsvorschriften.
35.2Der Kunde darf Produkte nicht entgegen gesetzlichen Verboten in sanktionierte Länder, an gelistete Personen oder für verbotene Endverwendungen weiterliefern.
35.3Der Kunde stellt erforderliche Endverbleibs-, Zoll-, Steuer- und Empfängerinformationen vollständig und richtig bereit.
35.4Verzögert oder verhindert eine Behörde die Lieferung ohne Verschulden der ZK Vertriebs GmbH, verlängern sich Fristen; bei endgültigem Verbot kann die ZK Vertriebs GmbH vom betroffenen Teil zurücktreten.
35.5Unternehmer tragen die Verantwortung für lokale Zulassungs-, Kennzeichnungs-, Sprach-, Verpackungs-, Bau- und Produktsicherheitsanforderungen im Zielstaat, soweit die ZK Vertriebs GmbH deren Übernahme nicht ausdrücklich bestätigt hat.
35.6Keine Partei darf im Zusammenhang mit dem Vertrag Korruption, Geldwäsche, unlautere Vorteile oder sonstige rechtswidrige Praktiken fördern.
36. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Verbraucherstreitbeilegung
36.1Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Gegenüber Unternehmern ist das UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
36.2Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat lässt die Rechtswahl den zwingenden Schutz unberührt, der ihnen nach dem Recht ihres Aufenthaltsstaats ohne Rechtswahl zusteht.
36.3Für Verbraucher gelten die gesetzlichen internationalen und örtlichen Gerichtsstände.
36.4Für Unternehmer ist für alle Streitigkeiten das sachlich zuständige Gericht am Sitz der ZK Vertriebs GmbH ausschließlich zuständig. Die ZK Vertriebs GmbH darf den Unternehmer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand klagen.
36.5Die ZK Vertriebs GmbH ist derzeit weder verpflichtet noch bereit, an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine zwingende gesetzliche Verpflichtung besteht.
36.6Die Parteien sollen vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens eine konkrete schriftliche Reklamation und angemessene Gelegenheit zur außergerichtlichen Klärung ermöglichen. Verjährungs- und Notfristen werden dadurch nicht gehemmt.
36.7Zwingende Vorschriften über Produktsicherheit, Marktüberwachung, Datenschutz und Verbraucherrecht bleiben unabhängig von der Rechtswahl anwendbar.
37. Schlussbestimmungen
37.1Änderungen dieser AGB wirken nicht rückwirkend auf bereits geschlossene Verbraucherverträge. Für neue Verträge gilt die vor Vertragsabschluss bereitgestellte Fassung.
37.2Nur gegenüber Unternehmern: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt; die Wirksamkeit des übrigen Vertrags bleibt unberührt.
37.3Gegenüber Verbrauchern treten an die Stelle unwirksamer Klauseln die gesetzlichen Bestimmungen; eine geltungserhaltende Reduktion zum Nachteil des Verbrauchers ist nicht beabsichtigt.
37.4Überschriften dienen der Übersicht und beeinflussen die Auslegung nicht.
37.5Rechte aus Kulanz oder aus einer einmaligen abweichenden Handhabung begründen keinen Anspruch auf gleiche Handhabung in anderen Fällen.
37.6Stand dieser AGB: 1. November 2026.
Anlage 1 · Rücktrittsbelehrung für Verbraucher
Rücktrittsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten.
Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben beziehungsweise hat. Bei einem Vertrag über mehrere Waren, die im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt und getrennt geliefert werden, beginnt die Frist mit Besitz der letzten Ware; bei Teilsendungen oder Stücken mit Besitz der letzten Teilsendung oder des letzten Stücks; bei regelmäßiger Lieferung über einen bestimmten Zeitraum mit Besitz der ersten Ware.
Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns – ZK Vertriebs GmbH, Kirlastraße 12, 6840 Götzis, Österreich, E-Mail: [email protected], Telefon: +43 5522 23411 – mittels einer eindeutigen Erklärung, etwa eines mit der Post versandten Briefs oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss informieren. Sie können das beigefügte Muster-Rücktrittsformular verwenden; dies ist nicht vorgeschrieben.
Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden.
Folgen des Rücktritts
Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Kosten der günstigsten von uns angebotenen Standardlieferung, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihrer Rücktrittserklärung zurückzuzahlen. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; Ihnen entstehen dadurch keine Entgelte.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und jedenfalls spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Rücktritt unterrichten, an die von uns bekanntgegebene Rücksendeadresse zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, sofern Sie darüber vor Vertragsabschluss informiert wurden. Bei nicht paketversandfähigen Waren wird Ihnen vor Vertragsabschluss eine konkrete oder angemessene Schätzung dieser Kosten mitgeteilt. Fehlt eine gesetzlich erforderliche Information, gelten die gesetzlichen Kostenfolgen.
Sie müssen für einen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.
Ausschluss des Rücktrittsrechts
Das Rücktrittsrecht besteht insbesondere nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Anlage 2 · Muster-Rücktrittsformular
An: ZK Vertriebs GmbH, Kirlastraße 12, 6840 Götzis, Österreich, E-Mail: [email protected]
Hiermit trete(n) ich/wir (*) von dem von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) zurück:
____________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________
____________________
Datum: __________________ Unterschrift (nur bei Papier): __________________
(*) Unzutreffendes streichen.
